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häufig gestellte Fragen

Oft kommt es vor, dass Beter, die sich an der Rosenkranz-Initiative beteiligen,
dieselben Fragen und Anliegen haben und uns diesbezüglich eine Mail schreiben.
Diese können oft nicht zeitnah beantwortet werden, da uns hierfür die Kapazität fehlt.
Daher haben wir die am häufigsten geäußerten Fragen hier aufgeführt:

Muss ich meinen Standort beim
Ordnungsamt anmelden?

Grundsätzlich müssen Sie sich nirgendwo zum Rosenkranzbeten anmelden! Es gilt Versammlungs- und Religionsfreiheit.

Allerdings gibt es Ausnahmen: 


Wenn sich Ihre Rosenkranzgruppe regelmäßig auf dem Grundstück der Pfarrei (oder auf irgendeinem anderen Privatgrundstück) zum Gebet treffen will, müssen Sie vorher Ihren Pfarrer (bzw. den Eigentümer) um Erlaubnis fragen. Der Eigentümer hat das Hausrecht und darf davon Gebrauch machen.
Darüber hinaus ist es natürlich auch immer ein Gebot der Höflichkeit, um Erlaubnis zu fragen, denn so vermeiden Sie Missverständnisse, wahren dabei den Anstand, und das trägt dauerhaft zu guten Beziehungen bei! 

Wenn Ihre Rosenkranzgruppe an einem Ort zusammenkommt, an dem sie ein (Verkehrs-)Hindernis für andere darstellt. Einige Beispiele: wenn Passanten Ihretwegen auf die Straße ausweichen müssten oder durch die hohe Anzahl der Teilnehmer Ein-und Ausfahrten blockiert würden oder wo die Lautstärke, in der gebetet wird, für die Anwohner ein Problem wäre usw.

Wenn Ihre Rosenkranzgruppe aus einem triftigen Grund Polizeischutz oder Bereitstellung von ärztlicher Versorgung bräuchte, zum Beispiel bei einer Prozession auf der Straße. Die Polizei würde dann dafür sorgen, dass der Verkehr umgeleitet oder gesperrt wird.

Prinzipiell ist es nie verkehrt, insbesondere bei regelmäßigen Treffen mit höheren Teilnehmerzahlen, die Stadtverwaltung zu informieren und ihr auch die Intention der Gebetstreffen verständlich zu machen. Das alles dient der Transparenz und auch dem Schutz der Rosenkranzgruppe, falls es z.B. mal zu Störungen durch Andersgesinnte kommen sollte.

Wo bekomme ich das blaue
“Deutschland betet Rosenkranz”- Banner?

NEU+++NEU+++NEU+++
Bisher konnten wir nur eine Datei zum Selberdrucken an Sie versenden, wenn Sie ein Banner bei sich am Gebetsort aufstellen wollten.


Nun können Sie unsere fertigen blauen Werbebanner im Format 1 x 1 Meter gegen einen Spendenbeitrag Ihres Ermessens + die Portokosten direkt bei uns bestellen!
Das ist einfacher für Sie, und Sie helfen damit auch unserem Apostolat!

Schreiben Sie an info@deutschland-betet-rosenkranz.de
Stichwort: “Werbebanner” – Ihre Lieferadresse nicht vergessen!

Wie lade ich die Fatima-Pilgermadonna
in unsere Pfarrei ein?

Wenn Sie die Fatima-Pilgermadonna der Intitiative “Deutschland betet Rosenkranz ” an Ihren Gebetsort / Ihre Pfarrei einladen wollen, schreiben Sie uns gerne eine Mail mit dem Betreff “Pilgermadonna” an info@deutschland-betet-rosenkranz.de .

Alle wichtigen Informationen zur Anmeldung finden Sie hier:
https://www.deutschland-betet-rosenkranz.de/pilgermadonna/

Die Pilgermadonna kommt zu uns –
wir haben aber keinen Werbeflyer…

Sie haben die Fatima-Pilgermadonna in Ihre Pfarrei eingeladen und möchten natürlich mit einem ansprechenden Flyer das große Ereignis ankündigen, ob in gedruckter Form auf dem Infotisch in ihrer Kirche oder digital in den Sozialen Medien.

Gerne helfen wir Ihnen zusammen mit unserem Grafiker bei der gestalterischen Umsetzung. Die Kosten für den Grafiker und die Druckerei geben wir dabei 1 : 1 weiter. Zu den Details sprechen Sie gerne mit uns.
info@deutschland-betet-rosenkranz.de

häufig gestellte Fragen

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Muss ich meinen Standort
beim Ordnungsamt anmelden?

Grundsätzlich müssen Sie sich nirgendwo zum Rosenkranzbeten anmelden! Es gilt Versammlungs- und Religionsfreiheit.

Allerdings gibt es Ausnahmen: 


Wenn sich Ihre Rosenkranzgruppe regelmäßig auf dem Grundstück der Pfarrei (oder auf irgendeinem anderen Privatgrundstück) zum Gebet treffen will, müssen Sie vorher Ihren Pfarrer (bzw. den Eigentümer) um Erlaubnis fragen. Der Eigentümer hat das Hausrecht und darf davon Gebrauch machen.
Darüber hinaus ist es natürlich auch immer ein Gebot der Höflichkeit, um Erlaubnis zu fragen, denn so vermeiden Sie Missverständnisse, wahren dabei den Anstand, und das trägt dauerhaft zu guten Beziehungen bei! 

Wenn Ihre Rosenkranzgruppe an einem Ort zusammenkommt, an dem sie ein (Verkehrs-) Hindernis für andere darstellt. Einige Beispiele: wenn Passanten Ihretwegen auf die Straße ausweichen müssten oder durch die hohe Anzahl der Teilnehmer Ein-und Ausfahrten blockiert würden oder wo die Lautstärke, in der gebetet wird, für die Anwohner ein Problem wäre usw.

Wenn Ihre Rosenkranzgruppe aus einem triftigen Grund Polizeischutz oder Bereitstellung von ärztlicher Versorgung bräuchte, zum Beispiel bei einer Prozession auf der Straße. Die Polizei würde dann dafür sorgen, dass der Verkehr umgeleitet oder gesperrt wird.

Prinzipiell ist es nie verkehrt, insbesondere bei regelmäßigen Treffen mit höheren Teilnehmerzahlen, die Stadtverwaltung zu informieren und ihr auch die Intention der Gebetstreffen verständlich zu machen. Das alles dient der Transparenz und auch dem Schutz der Rosenkranzgruppe, falls es z.B. mal zu Störungen durch Andersgesinnte kommen sollte.

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